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Die Ausbildung zum Schornsteinfeger dauert drei Jahre und kann gegebenenfalls verkürzt werden z.B. bei Mittlerer Reife und Abitur. Sie erfolgt im dualen System, d.h. die Ausbildung wird im Ausbildungsbetrieb, in überbetrieblichen Ausbildungsstätten sowie in der Berufsschule durchgeführt.
Nach bestandener Prüfung ist man Geselle.
In dieser Eigenschaft sind
drei Jahre eigenverantwortlicher Arbeit mit dem
Bezirksschornsteinfegermeister erforderlich, da dieses Sammeln
praktischer Erfahrungen auch die Zulassungsvoraussetzung zur
Meisterprüfung ist. Jeder Bezirksschornsteinfeger ist verpflichtet,
einen Mitarbeiter zu beschäftigen. Außerdem sind Vorbereitungskurse zur
Meisterprüfung zu besuchen. Die Innungen bieten auch weitere
Fortbildungslehrgänge für Gesellen an, um die Kenntnisse der technischen
Entwicklung anzupassen.
Anschließend muss die Meisterprüfung vor der zuständigen Handwerkskammer abgelegt werden. Jetzt kann man die Aufnahme in ein Verzeichnis für Bewerber für einen Kehrbezirk bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, in der Regel die Bezirksregierungen, beantragen.
Der Meister arbeitet weiterhin eigenverantwortlich im Schornsteinfegerbetrieb und bereitet sich auf die Selbstständigkeit vor, in dem er den Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Führung eines Kehrbezirkes, auf die Ausbildung und eine gute eigene Arbeitsvorbereitung legt. Außerdem sollte er häufiger Prüfungs- und Begutachtungsaufgaben übernehmen.
Noch immer ist das Ausbildungsziel als Bezirksschornsteinfegermeister nicht erreicht, der Schornsteinfegermeister muss einen Kehrbezirk erhalten und diesen als "Bezirksschornsteinfegermeister auf Probe" führen. Dabei wird seine Arbeit von der zuständigen Behörde mehrfach überprüft.
Erst wenn diese Tätigkeit erfolgreich und ohne Beanstandungen absolviert wurde, kann er eigenverantwortlich, mit der Berufsbezeichnung "Bezirksschornsteinfegermeister", einen Kehrbezirk verwalten und führen. Er ist dann selbstständiger Inhaber eines Gewerbebetriebes.
Bedingt durch die fortschreitende Technologie und durch Änderungen bei den Gesetzen und Vorschriften, die für die Schornsteinfeger relevant sind, legt das Schornsteinfegerhandwerk besonderen Wert auf Aus- und Weiterbildung. Die Landesinnungsverbände unterhalten dazu eigene Fachschulen für Schornsteinfeger.
Hier stehen Übungsgeräte wie Schornsteine, Feuerstätten mit Zubehör und Messgeräte zur Verfügung, die möglichst immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Daneben gibt es zur weiteren Qualifikation unterschiedliche Fachlehrgänge für Meister und Gesellen. Wie in jedem Handwerksberuf gibt es auch aktuelle Schulungen für Gesellen und Meister sowie Lehrgänge für die Ausbilder in den Unternehmen.