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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Steinburg

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Schleswig-Holstein


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25348 Glückstadt Blomesche Wildnis, Engelbrechtsche Wildnis, Glückstadt
25358 Horst (Holstein) Hohenfelde, Horst, Sommerland
25361 Krempe Elskop, Gehrhof, Grevenkop, Krempe, Muchelndorf, Steinburg, Süderau
25376 Borsfleth Borsfleth, Krempdorf
25379 Herzhorn Herzhorn, Kamerlanderdeich
25524 Itzehoe Bekmünde, Breitenburg, Heiligenstedten, Heiligenstedtenerkamp, Itzehoe, Kollmoor, Oelixdorf
25548 Kellinghusen Auufer, Kellinghusen, Mühlenbarbek, Oeschebüttel, Rosdorf, Störkathen, Wittenbergen
25551 Hohenlockstedt Hohenlockstedt, Lockstedt, Lohbarbek, Peissen, Schlotfeld, Silzen, Springhoe, Winseldorf
25554 Nortorf Bekdorf, Brokdorferlandscheide, Dammfleth, Kleve, Krummendiek, Landrecht, Moorhusen, Neuendorf-Sachsenbande, Nortorf, Stördorf, Wilster
25560 Schenefeld Aasbüttel, Agethorst, Bokhorst, Hadenfeld, Kaisborstel, Oldenborstel, Puls, Pöschendorf, Schenefeld, Siezbüttel, Warringholz
25566 Lägerdorf Lägerdorf, Rethwisch
25569 Kremperheide Bahrenfleth, Hodorf, Kremperheide, Krempermoor
25573 Beidenfleth Beidenfleth, Klein Kampen
25578 Dägeling Dägeling, Neuenbrook
25579 Fitzbek Fitzbek, Rade
25581 Hennstedt Hennstedt, Poyenberg
25582 Hohenaspe Drage, Hohenaspe, Kaaks, Looft
25584 Holstenniendorf Besdorf, Holstenniendorf
25588 Oldendorf Huje, Mehlbek, Oldendorf
25593 Reher Christinenthal, Reher
25594 Vaale Nutteln, Vaale, Vaalermoor
25596 Wacken Bokelrehm, Gribbohm, Nienbüttel, Wacken
25597 Westermoor Breitenberg, Kronsmoor, Moordiek, Moordorf, Westermoor
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Steinburg - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.