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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Minden-Lübbecke

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32312 Lübbecke Alswede, Blasheim, Eilhausen, Gehlenbeck, Lübbecke, Nettelstedt, Obermehnen, Stockhausen
32339 Espelkamp Altgemeinde, Espelkamp, Fabbenstedt, Fiestel, Frotheim, Gestringen, Isenstedt, Preußisch Oldendorf, Schmalge, Vehlage
32351 Stemwede Arrenkamp, Destel, Dielingen, Drohne, Haldem, Levern, Niedermehnen, Oppendorf, Oppenwehe, Stemwede, Sundern ...
32369 Rahden Kleinendorf, Pr. Ströhen, Rahden, Sielhorst, Tonnenheide, Varl, Wehe
32423 Minden Aminghausen, Dankersen, Innenstadt, Leteln, Meißen, Päpinghausen
32425 Minden Innenstadt, Kutenhausen, Minderheide, Stemmer, Todtenhausen
32427 Minden Hahlen, Innenstadt
32429 Minden Barkhausen, Bölhorst, Dützen, Haddenhausen, Hahlen, Häverstädt, Innenstadt
32457 Porta Westfalica Barkhausen, Costedt, Eisbergen, Hausberge, Holtrup, Holzhausen, Kleinenbremen, Lerbeck, Lohfeld, Möllbergen, Nammen ...
32479 Hille Eickhorst, Hartum, Hille, Holzhausen, Holzhausen II, Nordhemmern, Oberlübbe, Rothenuffeln, Südhemmern, Unterlübbe
32545 Bad Oeynhausen Innenstadt, Lohe
32547 Bad Oeynhausen Innenstadt, Lohe, Rehme
32549 Bad Oeynhausen Dehme, Eidinghausen, Innenstadt, Volmerdingsen, Werste, Wulferdingsen
32609 Hüllhorst Ahlsen-Reineberg, Bröderhausen, Büttendorf, Holsen, Hüllhorst, Oberbauerschaft, Schnathorst, Tengern
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Minden-Lübbecke - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.