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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Heinsberg

Infos zu Schornsteinfeger Stefan Rupp

Schornsteinfeger Stefan Rupp

Lövenicher Str. 31
52441 Linnich


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Schornsteinfegermeisterbetrieb

Neußerstr. 15
41812 Erkelenz


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Nordrhein-Westfalen


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41812 Erkelenz Bellinghoven, Berverath, Borschemich, Borschemich (Neu), Erkelenz, Etgenbusch, Fronderath, Genehen, Geneiken, Genfeld, Genhof ...
41836 Hückelhoven Altmyhl, Baal, Brachelen, Doveren, Hilfarth, Hückelhoven, Kleingladbach, Millich, Ratheim, Rurich, Schaufenberg
41844 Wegberg Arsbeck, Beeck, Beeckerheide, Berg, Bischofshütte, Bissen, Broich, Brunbeck, Busch, Dalheim, Ellinghoven ...
41849 Wassenberg Birgelen, Effeld, Luchtenberg, Myhl, Ophoven, Orsbeck, Wassenberg
52511 Geilenkirchen Apweiler, Bauchem, Beeck, Bocket, Flahstraß, Geilenkirchen, Gillrath, Grotenrath, Hatterath, Hochheid, Honsdorf ...
52525 Heinsberg Aphoven/Laffeld, Bocket, Braunsrath, Brüggelchen, Dremmen, Frilinghoven, Haaren, Heinsberg, Hontem, Karken, Kempen ...
52531 Übach-Palenberg Boscheln, Frelenberg, Holthausen, Marienberg, Palenberg, Rimburg, Scherpenseel, Siepenbusch, Windhausen, Zweibrüggen, Übach
52538 Gangelt Birgden, Breberen, Broichhoven, Brüxgen, Buscherheide, Dieck, Gangelt, Großwehrhagen, Harzelt, Hastenrath, Havert ...

Wussten Sie schon?

Heinsberg - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.