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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Ennepe-Ruhr-Kreis

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Nordrhein-Westfalen


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42279 Wuppertal Barmen, Sprockhövel
42399 Wuppertal Beyenburg, Schwelm
45527 Hattingen Blankenstein, Bredenscheid-Stüter, Hattingen, Holthausen, Oberstüter, Welper
45529 Hattingen Bredenscheid-Stüter, Hattingen, Niederbonsfeld, Niederelfringhausen, Niederwenigern, Oberelfringhausen, Winz-Baak
45549 Sprockhövel Gennebreck, Haßlinghausen, Herzkamp, Hiddinghausen, Niedersprockhövel, Niederstüter, Obersprockhövel, Wetter
58091 Hagen Breckerfeld, Dahl, Eilpe, Emst, Mittelstadt, Wehringhausen
58256 Ennepetal Altenvoerde, Bilstein, Breckerfeld, Burg, Bülbringen, Büttenberg, Ennepetal, Hagen, Hasperbach, Heide, Herminghausen ...
58285 Gevelsberg Asbeck, Berge, Gevelsberg, Silschede
58300 Wetter Alt-Wetter, Esborn, Volmarstein, Wengern
58313 Herdecke Ahlenberg, Ende, Herdecke
58339 Breckerfeld Branten, Breckerfeld, Delle, Ehringhausen, Epscheid, Zurstraße
58452 Witten Bommern, Herbede, Mitte
58453 Witten Annen, Mitte, Rüdinghausen
58454 Witten Annen, Düren, Rüdinghausen, Stockum
58455 Witten Annen, Heven, Mitte
58456 Witten Herbede, Heven
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Ennepe-Ruhr-Kreis - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.