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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Duisburg

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Nordrhein-Westfalen


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47051 Duisburg Altstadt, Dellviertel, Duissern, Kaßlerfeld
47053 Duisburg Altstadt, Dellviertel, Hochfeld, Wanheimerort
47055 Duisburg Neudorf-Süd, Wanheim-Angerhausen, Wanheimerort
47057 Duisburg Dellviertel, Hochfeld, Neudorf-Nord, Neudorf-Süd
47058 Duisburg Altstadt, Duissern
47059 Duisburg Kaßlerfeld, Neuenkamp
47119 Duisburg Beeck, Laar, Ruhrort
47137 Duisburg Mittelmeiderich, Obermeiderich, Untermeiderich
47138 Duisburg Mittelmeiderich, Neumühl, Obermeiderich, Ruhrort, Untermeiderich
47139 Duisburg Beeck, Beeckerwerth, Untermeiderich
47166 Duisburg Alt-Hamborn, Beeck, Bruckhausen, Marxloh, Neumühl, Obermarxloh
47167 Duisburg Marxloh, Neumühl, Obermarxloh, Röttgersbach
47169 Duisburg Aldenrade, Fahrn, Marxloh, Röttgersbach, Wehofen
47178 Duisburg Alt-Walsum, Overbruch, Vierlinden
47179 Duisburg Aldenrade, Alt-Walsum, Fahrn, Vierlinden, Wehofen
47198 Duisburg Alt-Homberg, Hochheide
47199 Duisburg Baerl, Hochheide
47226 Duisburg Bergheim, Hochemmerich, Rheinhausen-Mitte
47228 Duisburg Bergheim, Friemersheim, Hochemmerich, Winkelhausen
47229 Duisburg Bergheim, Friemersheim, Rheinhausen-Mitte
47239 Duisburg Rumeln-Kaldenhausen
47249 Duisburg Buchholz, Großenbaum, Wanheim-Angerhausen
47259 Duisburg Huckingen, Hüttenheim, Mündelheim, Ungelsheim, Wanheim-Angerhausen
47269 Duisburg Großenbaum, Rahm
47279 Duisburg Bissingheim, Buchholz, Großenbaum, Neudorf-Süd, Wanheimerort, Wedau
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Duisburg - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.