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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Rheinisch-Bergischer Kreis

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42799 Leichlingen Leichlingen, Witzhelden
42929 Wermelskirchen Dabringhausen, Dhünn, Süd, Wermelskirchen
51399 Burscheid Burscheid, Hilgen
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51465 Bergisch Gladbach Gladbach, Gronau, Hebborn, Herrenstrunden, Odenthal, Sand
51469 Bergisch Gladbach Gronau, Hand, Heidkamp, Lückerath, Paffrath
51491 Overath Brombach, Heiligenhaus, Immekeppel, Marialinden, Overath, Steinenbrück, Untereschbach, Vilkerath
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51519 Odenthal Altehufe, Altenberg, Blecher, Busch, Bömerich, Bülsberg, Durchmarsch, Eikamp, Erberich, Funkenhof, Glöbusch ...
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Rheinisch-Bergischer Kreis - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.