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Wussten Sie schon?
Schon seit März 2010 gibt es eine neue Verordnung, in der die Feinstaubgrenzwerte für kleine und mittlere Feuerungsanlagen festgelegt wurden. Mit der neuen Verordnung soll der Feinstaubausstoß reduziert werden und das Heizverhalten bei den Nutzern verbessert werden. Besonders Holzöfen, die über 20 Jahre alt sind haben einen zu hohen Feinstaubausstoß und verunreinigen unsere Luft stark. Nach der neuen Verordnung können die entsprechenden Feuerungsanlagen entweder umgerüstet werden oder müssen durch neue Anlagen ersetzt werden. Der Schornsteinfeger prüft bei seiner Wartung ob ihre Anlage von dieser Verordnung betroffen ist. Danach gibt er eine Empfehlung, ob sich der Einbau eines Feinstaubfilters lohnt oder ob sich eine Neuanschaffung rentiert.