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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Saale-Holzland-Kreis

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07607 Eisenberg Eisenberg, Gösen, Hainspitz, Kursdorf
07613 Crossen an der Elster Ahlendorf, Buchheim, Crossen, Etzdorf, Großhelmsdorf, Hartmannsdorf, Königshofen, Lindau, Nickelsdorf, Rauda, Rudelsdorf ...
07616 Bürgel Aubitz, Beulbar, Bürgel, Droschka, Döllschütz, Gerega, Gewerbegebiet, Gniebsdorf, Graitschen bei Bürgel, Göritzberg, Hetzdorf ...
07619 Schkölen Dothen, Graitschen, Hainchen, Mertendorf, Nautschütz, Rockau, Schkölen, Wetzdorf
07629 Hermsdorf Hermsdorf, Reichenbach, Schleifreisen, St. Gangloff
07639 Bad Klosterlausnitz Bad Klosterlausnitz, Tautenhain, Weißenborn
07646 Stadtroda Albersdorf, Bobeck, Bollberg, Bremsnitz, Dorna, Eineborn, Erdmannsdorf, Fraitsch, Geisenhain, Gernewitz, Großbockedra ...
07768 Kahla Altenberga, Altendorf, Bergern, Bibra, Dehna Mühle, Dienstädt, Eichenberg, Freienorla, Geunitz, Greuda, Großeutersdorf ...
07774 Frauenprießnitz Camburg, Dornburg, Dorndorf-Steudnitz, Döbrichau, Döbritschen, Frauenprießnitz, Hirschroda, Kleinprießnitz, Posewitz, Rodameuschel, Schinditz ...
07778 Lehesten Altengönna, Hainichen, Lehesten, Nerkewitz, Neuengönna, Porstendorf, Rödigen, Stiebritz, Tautenburg, Zimmern
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Saale-Holzland-Kreis - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.