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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Rheingau-Taunus-Kreis

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Hessen


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65232 Taunusstein Bleidenstadt, Hahn, Hambach, Neuhof, Niederlibbach, Orlen, Seitzenhahn, Watzhahn, Wehen, Wingsbach
65307 Bad Schwalbach Adolfseck, Bad Schwalbach, Fischbach, Heimbach, Hettenhain, Langenseifen, Lindschied, Ramschied
65321 Heidenrod Algenroth, Dickschied, Egenroth, Geroldstein, Grebenroth, Hilgenroth, Huppert, Kemel, Langschied, Laufenselden, Mappershain ...
65326 Aarbergen Daisbach, Hausen über Aar, Kettenbach, Michelbach, Panrod, Rückershausen, Sandersmühle
65329 Hohenstein Born, Breithardt, Burg-Hohenstein, Hennethal, Holzhausen, Steckenroth, Strinz-Margarethä
65344 Eltville Martinsthal
65347 Eltville Hattenheim
65366 Geisenheim Geisenheim, Johannisberg, Marienthal, Stephanshausen
65375 Oestrich-Winkel Hallgarten, Mittelheim, Oestrich, Winkel
65385 Rüdesheim am Rhein Am Rüdesheimer Hafen, Assmannshausen, Aulhausen, Presberg, Rüdesheim am Rhein
65388 Schlangenbad Bärstadt, Georgenborn, Hausen vor der Höhe, Niedergladbach, Obergladbach, Schlangenbad, Wambach
65391 Lorch Espenschied, Lorch, Lorchhausen, Ransel, Sauerthal, Wollmerschied
65510 Idstein Bechtheim, Beuerbach, Dasbach, Ehrenbach, Eschenhahn, Görsroth, Hasenmühle, Heftrich, Hühnerkirche, Idstein, Kesselbach ...
65527 Niedernhausen Engenhahn, Königshofen, Niedernhausen, Niederseelbach, Oberjosbach, Oberseelbach
65529 Waldems Stadt, Bermbach, Esch, Idstein, Niederems, Reichenbach, Steinfischbach, Wüstems
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Rheingau-Taunus-Kreis - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.