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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Rhein-Hunsrück-Kreis

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Rheinland-Pfalz


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55430 Urbar Dellhofen, Engehöll, Langscheid, Oberwesel, Perscheid, Urbar, Weiler-Boppard
55432 Niederburg Damscheid, Niederburg
55469 Simmern Altweidelbach, Belgweiler, Bergenhausen, Birkenhof, Budenbach, Heidehof, Holzbach, Horn, Klosterkumbd, Mutterschied, Nannhausen ...
55471 Tiefenbach Biebern, Fronhofen, Keidelheim, Külz, Kümbdchen, Neuerkirch, Ravengiersburg, Reich, Sargenroth, Tiefenbach, Wüschheim
55481 Dillendorf Dillendorf, Hecken, Kirchberg, Kludenbach, Lindenschied, Maitzborn, Metzenhausen, Nieder Kostenz, Ober Kostenz, Reckershausen, Rödern ...
55487 Sohren Dill, Laufersweiler, Niedersohren, Sohren, Sohrschied
55490 Gemünden Gehlweiler, Gemünden, Henau, Mengerschied, Rohrbach, Wildburg, Woppenroth
55491 Büchenbeuren Büchenbeuren, Niederweiler, Scheid, Wahlenau
55494 Rheinböllen Benzweiler, Dichtelbach, Erbach, Liebshausen, Mörschbach, Rheinböllen, Wahlbach
55497 Schnorbach Ellern, Schnorbach
56154 Boppard Bad Salzig, Boppard, Buchenau, Buchholz, Herschwiesen, Hirzenach, Holzfeld, Hübingen, Oppenhausen, Rheinbay, Udenhausen ...
56281 Emmelshausen Dörth, Emmelshausen, Hungenroth, Karbach, Schwall
56291 Leiningen Badenhard, Bickenbach, Birkheim, Hausbay, Kehlenmühle, Kisselbach, Laudert, Leiningen, Lingerhahn, Maisborn, Mühlpfad ...
56329 Sankt Goar Biebernheim, Fellen, Gründelbach, St Goar, Werlau
56869 Mastershausen Mastershausen
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Rhein-Hunsrück-Kreis - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.