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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Oberhavel

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Brandenburg


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16515 Oranienburg Friedrichsthal, Germendorf, Lehnitz, Malz, Oranienburg, Sachsenhausen, Schmachtenhagen, Wensickendorf, Zehlendorf, Zühlsdorf
16540 Hohen Neuendorf Hohen Neuendorf, Stolpe
16559 Liebenwalde Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Liebenwalde, Neuholland
16567 Mühlenbeck Mühlenbeck, Schönfließ
16727 Velten Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz, Velten
16766 Oberkrämer Beetz, Flatow, Groß-Ziethen, Hohenbruch, Kremmen, Sommerfeld, Staffelde
16775 Löwenberger Land Altglobsow, Altlüdersdorf, Baumgarten, Buberow, Buchholz, Burow, Dagow, Dannenwalde, Dollgow, Falkenthal, Glambeck ...
16792 Zehdenick Badingen, Bergsdorf, Burgwall, Kappe, Klein-Mutz, Krewelin, Kurtschlag, Marienthal, Mildenberg, Ribbeck, Vogelsang ...
16798 Fürstenberg/Havel Altthymen, Barsdorf, Barsdorf-Qualzow, Blumenow, Blumenow-Boltenhof, Bredereiche, Fürstenberg/Havel, Himmelpfort, Lychen, Schönhorn Forsthaus, Steinförde ...
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Wussten Sie schon?

Oberhavel - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.