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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Offenbach

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Hessen


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63110 Rodgau Dudenhofen, Hainhausen, Jügesheim, Nieder-Roden, Rollwald, Weiskirchen
63128 Dietzenbach Dietzenbach, Hexenberg, Steinberg
63150 Heusenstamm Heusenstamm, Rembrücken, Wildhof
63165 Mühlheim Dietesheim, Lämmerspiel, Mühlheim
63179 Obertshausen Hausen, Obertshausen
63225 Egelsbach Egelsbach, Industriegebiet, Langen, Linden, Oberlinden, Steinberg
63303 Dreieich Buchschlag, Dreieichenhain, Götzenhain, Offenthal, Sprendlingen
63322 Rödermark Messenhausen, Ober-Roden, Urberach, Waldacker
63500 Seligenstadt Froschhausen, Klein-Welzheim, Seligenstadt
63512 Hainburg Hainstadt, Klein-Krotzenburg
63533 Mainhausen Mainflingen, Zellhausen
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Offenbach - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.