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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Ostprignitz-Ruppin

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Brandenburg


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16816 Neuruppin Buskow, Neuruppin, Nietwerder
16818 Märkisch Linden Albertinenhof, Altfriesack, Basdorf, Braunsberg, Buchenhaus, Dabergotz, Darritz, Darsikow, Deutschhof, Dreibrück, Frankendorf ...
16827 Alt Ruppin Alt Ruppin, Krangen, Molchow, Zermützel, Zippelsförde
16831 Rheinsberg Berkholzofen, Großzerlang, Heinrichsdorf, Kleinzerlang, Linow, Rheinsberg, Rheinshagen, Schwanow, Zechlinerhütte, Zechow, Zühlen
16833 Fehrbellin Betzin, Brunne, Dechtow, Fehrbellin, Fredenhorst, Hakenberg, Karwesee, Königshorst, Lentzke, Linum, Lobeofsund ...
16835 Lindow (Mark) Banzendorf, Dierberg, Herzberg, Hindenberg, Keller, Klosterheide, Lindow (Mark), Rüthnick, Schönberg, Seebeck, Strubensee ...
16837 Alt Lutterow Alt Lutterow, Dorf Zechlin, Flecken Zechlin, Heimland, Kagar, Luhme, Neu Lutterow, Repente, Wallitz
16866 Kyritz Barenthin, Beckenthin, Berlitt, Bork, Brüsenhagen, Bärensprung, Dannenwalde, Demerthin, Drewen, Döllen, Friedheim ...
16868 Wusterhausen Bantikow, Wusterhausen
16909 Wittstock/Dosse Babitz, Berlinchen, Biesen, Blandikow, Blesendorf, Christdorf, Dossow, Dranse, Fretzdorf, Freyenstein, Gadow ...
16928 Pritzwalk Alt Krüssow, Baek, Beveringen, Biesterholz, Birkenfelde, Blumenthal, Boddin, Breitenfeld, Brünkendorf, Buchholz, Buchhorst ...
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Ostprignitz-Ruppin - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.