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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Trier-Saarburg

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Rheinland-Pfalz


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54308 Langsur Grewenich, Langsur, Mesenich, Metzdorf
54309 Newel Beßlich, Butzweiler, Lorich, Newel
54311 Trierweiler Fusenich, Sirzenich, Trierweiler, Udelfangen
54313 Zemmer Daufenbach, Rodt, Schleidweiler, Zemmer
54314 Zerf Baldringen, Greimerath, Hentern, Neunhäuser, Paschel, Schömerich, Vierherrenborn, Zerf
54316 Pluwig Bonerath, Franzenheim, Geizenburg, Hinzenburg, Hockweiler, Holzerath, Lampaden, Lonzenburg, Ollmuth, Pluwig, Schöndorf
54317 Osburg Farschweiler, Gusterath, Gutweiler, Herl, Kasel, Korlingen, Lorscheid, Morscheid, Osburg, Riveris, Sommerau ...
54329 Konz Filzen, Hamm, Kommlingen, Konz, Krettnach, Könen, Niedermennig, Oberemmel, Obermennig
54331 Pellingen Oberbillig, Pellingen
54338 Schweich Issel, Longen, Schweich
54340 Leiwen Bekond, Detzem, Ensch, Klüsserath, Köwerich, Leiwen, Longuich, Naurath, Pölich, Riol, Schleich ...
54341 Fell Fastrau, Fell
54346 Mehring Lörsch, Mehring
54421 Reinsfeld Hinzert-Pölert, Reinsfeld
54427 Kell Kell, Mühlscheid
54429 Schillingen Heddert, Mandern, Schillingen, Waldweiler
54439 Saarburg Beurig, Dilmar, Dittlingen, Esingen, Fisch, Helfant, Kahren, Kelsen, Kreuzweiler, Krutweiler, Körrig ...
54441 Ayl Ayl, Beuren, Kanzem, Kastel-Staadt, Kirf, Mannebach, Meurich, Ockfen, Schoden, Taben-Rodt, Temmels ...
54450 Freudenburg Freudenburg, Kollesleuken
54453 Nittel Köllig, Nittel, Rehlingen
54456 Tawern Fellerich, Onsdorf, Tawern
54457 Wincheringen Bilzingen, Söst, Wincheringen
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Trier-Saarburg - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.