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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Ilm-Kreis

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Thüringen


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98559 Oberhof Gehlberg, Oberhof, Suhl
98693 Ilmenau Heyda, Ilmenau, Manebach, Martinroda, Oberpörlitz, Roda, Unterpörlitz
98701 Großbreitenbach Allersdorf, Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Großbreitenbach, Herschdorf, Neustadt, Wildenspring, Willmersdorf
98704 Langewiesen Annawerk, Bücheloh, Gräfinau-Angstedt, Langewiesen, Lehmannsbrück, Oehrenstock, Wümbach
98708 Gehren Gehren, Jesuborn, Möhrenbach, Pennewitz
98714 Stützerbach Ilmenau, Stützerbach
98716 Geraberg Elgersburg, Geraberg, Geschwenda
99102 Klettbach Klettbach, Rockhausen, Schellroda
99310 Arnstadt Achelstädt, Alkersleben, Arnstadt, Branchewinda, Bösleben, Dannheim, Dornheim, Dosdorf, Ellichleben, Espenfeld, Ettischleben ...
99326 Stadtilm Behringen, Cottendorf, Dienstedt, Döllstedt, Dörnfeld, Ehrenstein, Geilsdorf, Griesheim, Großhettstedt, Großliebringen, Gösselborn ...
99334 Ichtershausen Bechstedt-Wagd, Bittstädt, Eischleben, Elleben, Elxleben, Gügleben, Haarhausen, Holzhausen, Ichtershausen, Kirchheim, Rehestädt ...
99338 Plaue Angelroda, Gossel, Neusiß, Plaue, Rippersroda
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Ilm-Kreis - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.