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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Hochtaunuskreis

Infos zu Schornsteinfeger Knöpp Meisterbetrieb

Schornsteinfeger Knöpp Meisterbetrieb

Emmershäuser Weg 14a
35789 Weilmünster


Infos und Angebote



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Hessen


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61250 Erdfunkstelle Usingen Erdfunkstelle Usingen, Eschbach, Kransberg, Merzhausen, Michelbach, Usingen, Wernborn, Wilhelmsdorf
61267 Neu-Anspach Anspach, Hausen, Hausen-Arnsbach, Neu-Anspach, Rod am Berg, Westerfeld
61273 Wehrheim Friedrichsthal, Köppern, Obernhain, Pfaffenwiesbach, Saalburg, Wehrheim
61276 Weilrod Altweilnau, Cratzenbach, Emmershausen, Finsternthal, Gemünden, Hasselbach, Mauloff, Neuweilnau, Niederlauken, Oberlauken, Riedelbach ...
61279 Grävenwiesbach Grävenwiesbach, Heinzenberg, Hundstadt, Laubach, Mönstadt, Naunstadt
61348 Bad Homburg Bad Homburg, Gonzenheim, Kirdorf
61350 Bad Homburg Bad Homburg, Dornholzhausen, Gonzenheim, Kirdorf, Ober-Eschbach
61352 Bad Homburg Bad Homburg, Gonzenheim, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach
61381 Friedrichsdorf Burgholzhausen, Friedrichsdorf, Köppern, Rodheim, Seulberg
61389 Schmitten Arnoldshain, Brombach, Dorfweil, Hunoldstal, Niederreifenberg, Oberreifenberg, Schmitten, Seelenberg, Treisberg, Weilrod
61440 Oberursel Bommersheim, Oberstedten, Oberursel, Stierstadt, Weißkirchen
61462 Königstein Falkenstein, Königstein, Mammolshain, Schneidhain
61476 Kronberg Kronberg, Oberhöchstadt, Schönberg
61479 Glashütten Glashütten, Oberems, Schloßborn

Wussten Sie schon?

Hochtaunuskreis - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.