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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Südliche Weinstraße

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Rheinland-Pfalz


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67482 Venningen Altdorf, Böbingen, Freimersheim, Venningen
67483 Edesheim Edesheim, Großfischlingen, Kleinfischlingen
67487 Maikammer Maikammer, St. Martin
76833 Siebeldingen Böchingen, Frankweiler, Knöringen, Siebeldingen, Walsheim
76835 Rhodt unter Rietburg Burrweiler, Flemlingen, Gleisweiler, Hainfeld, Rhodt, Roschbach, Weyher, Wolfseck
76848 Wilgartswiesen Annweiler, Darstein, Dimbach, Hermersbergerhof, Hofstätten, Lug, Schwanheim, Spirkelbach, Wilgartswiesen
76855 Annweiler Annweiler, Bindersbach, Gräfenhausen, Kaisermühle, Knochenmühle, Queichhambach, Sarnstall
76857 Albersweiler Haus, Albersweiler, Dernbach, Eußerthal, Gossersweiler-Stein, Hoecker, Münchweiler, Ramberg, Rinnthal, Silz, Taubensuhl ...
76863 Herxheimweyher Hayna, Herxheim, Herxheimweyher
76865 Insheim Insheim, Rohrbach
76877 Offenbach an der Queich Fuchsmühle, Offenbach
76887 Bad Bergzabern Bad Bergzabern, Blankenborn, Böllenborn, Dörrenbach, Erlenbach b Dahn, Gehlmühle, Niederhorbach, Oberhausen, Sandbühlerhof, Vorderweidenthal
76889 Klingenmünster Barbelroth, Birkenhördt, Dierbach, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Haftelhof, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Kleinsteinfeld, Klingenmünster, Niederhorbach ...
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Südliche Weinstraße - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.