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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Heidenheim

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73450 Neresheim Dehlingen, Dorfmerkingen, Dossingen, Eichhof, Eichplatte, Hochstatter Hof, Fleinersloh, Fluertshäuserhof, Gallusmühle, Haldenhöfe, Hinteres Härdtle ...
73566 Bartholomä Amalienhof, Bibersohl, Birkenteich, Innerer Kitzinghof, Irmannsweiler, Möhnhof, Rötenbach, Tannenhof, Wental, Ziegelhütte, Äußerer Kitzinghof ...
89168 Niederstotzingen Lontal, Niederstotzingen, Oberstotzingen, Stetten
89520 Heidenheim Aufhausen, Großkuchen, Innenstadt, Kleinkuchen, Nietheim, Schnaitheim
89522 Heidenheim an der Brenz Asbach, Buchhof, Christophruhe, Innenstadt, Mergelstetten, Neu Asbach, Oggenhausen
89537 Giengen an der Brenz Burgberg, Gerschweiler, Hermaringen, Hohenmemmingen, Hürben, Sachsenhausen
89542 Herbrechtingen Anhausen, Bissingen, Bolheim, Eselsburg, Hausen, Herbrechtingen, Industriepark
89547 Gerstetten Dettingen, Gerstetten, Gussenstadt, Heldenfingen, Heuchlingen, Heuchstetten, Sontbergen
89551 Königsbronn Itzelberg, Königsbronn, Ochsenberg, Zang
89555 Steinheim Sontheim im Stubental, Steinheim, Söhnstetten
89561 Dischingen Ballmertshofen, Demmingen, Dischingen, Dunstelkingen, Eglingen, Frickingen, Hofen, Iggenhausen, Katzenstein, Osterhofen, Schrezheim ...
89564 Nattheim Auernheim, Fleinheim, Nattheim, Steinweiler
89567 Sontheim Bergenweiler, Brenz, Sontheim
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Heidenheim - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.