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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Halle

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Sachsen-Anhalt


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06108 Halle (Saale) Altstadt, Giebichenstein, Innenstadt, Paulusviertel, Saaleaue
06110 Halle (Saale) Damaschkestraße, Gesundbrunnen, Innenstadt, Lutherplatz, Saaleaue
06112 Halle (Saale) Am Wasserturm, Büschdorf, Damaschkestraße, Diemitz, Dieselstraße, Freiimfelde, Innenstadt, Kanena-Bruckdorf, Lutherplatz
06114 Halle (Saale) Am Wasserturm, Giebichenstein, Innenstadt, Paulusviertel, Trotha
06116 Halle (Saale) Büschdorf, Dautzsch, Diemitz, Freiimfelde, Frohe Zukunft, Kanena-Bruckdorf, Reideburg
06118 Halle (Saale) Frohe Zukunft, Gottfried-Keller-Siedlung, Landrain, Mötzlich, Seeben, Tornau, Trotha
06120 Halle (Saale) Dölau, Heide Nord, Heide Süd, Kröllwitz, Lettin, Nördliche Neustadt
06122 Halle (Saale) Nietleben, Nördliche Neustadt, Saaleaue
06124 Halle (Saale) Saaleaue, Südliche Neustadt, Westliche Neustadt
06126 Halle (Saale) Nietleben, Nördliche Neustadt, Versorgungsgebiet, Westliche Neustadt
06128 Halle (Saale) Böllberg-Wörmlitz, Gesundbrunnen, Innenstadt, Silberhöhe, Südstadt
06130 Halle (Saale) Ammendorf-Beesen, Damaschkestraße, Dieselstraße, Südstadt
06132 Halle (Saale) Ammendorf-Beesen, Planena, Radewell-Osendorf, Silberhöhe
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Halle - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.