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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Goslar

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Niedersachsen


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37444 St. Andreasberg St. Andreasberg
38640 Goslar Altstadt, Georgenberg, Kattenberg, Oker, Rammelsberg, Rosenberg, Siemensviertel, Steinberg, Sudmerberg
38642 Goslar Jürgenohl, Kramerswinkel, Ohlhof, Oker
38644 Goslar Altstadt, Bad Harzburg, Baßgeige, Georgenberg, Hahndorf, Hahnenklee, Jerstedt, Jürgenohl, Kattenberg, Kramerswinkel, Ohlhof ...
38667 Bad Harzburg Bad Harzburg, Bettingerode, Bündheim, Göttingerode, Harlingerode, Schlewecke, Torfhaus, Westerode
38678 Clausthal-Zellerfeld Baste, Buntenbock, Clausthal-Zellerfeld, Oberschulenberg
38685 Langelsheim Astfeld, Bredelem, Langelsheim, Lautenthal, Wolfshagen
38690 Vienenburg Immenrode, Lengde, Lochtum, Vienenburg, Weddingen, Wiedelah
38700 Braunlage Braunlage, Hohegeiß
38704 Liebenburg Dörnten, Groß Döhren, Heimerode, Heißum, Klein Döhren, Klein Mahner, Liebenburg, Neuenkirchen, Ostharingen, Othfresen, Upen
38707 Schulenberg im Oberharz Altenau, Gemkenthal, Polstertal, Schulenberg, Torfhaus
38723 Seesen Bilderlahe, Bornhausen, Engelade, Herrhausen, Ildehausen, Kirchberg, Mechtshausen, Münchehof, Rhüden, Seesen
38729 Wallmoden Alt Wallmoden, Bodenstein, Hahausen, Lutter, Nauen, Neuwallmoden, Ostlutter
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Goslar - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.