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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Gera

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Thüringen


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07545 Gera Bieblach, Innenstadt, Ostviertel, Pforten, Untermhaus
07546 Gera Bieblach, Bieblach-Ost, Innenstadt, Leumnitz, Ostviertel, Pforten, Roschütz, Stublach, Südhang/Zschippern, Tinz
07548 Gera Debschwitz, Dürrenebersdorf, Ernsee, Frankenthal, Innenstadt, Langengrobsdorf, Rubitz, Scheubengrobsdorf, Thieschitz, Tinz, Untermhaus ...
07549 Gera Debschwitz, Lusan, Röppisch
07551 Gera Falka, Kaimberg, Liebschwitz, Lusan, Niebra, Otticha, Pforten, Südhang/Zschippern, Taubenpreskeln, Zschippern, Zwötzen
07552 Gera Bieblach-Ost, Langenberg, Roschütz, Stublach
07554 Pölzig Aga, Beiersdorf, Bethenhausen, Brahmenau, Caasen, Cretzschwitz, Culm, Dorna, Groitschen, Hain, Hermsdorf ...
07557 Harth-Pöllnitz Crimla, Hundhaupten, Markersdorf, Seifersdorf, Sirbis, Weißig, Wolfsgefärth, Zedlitz
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Gera - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.