Wussten Sie schon?
Mit der Einführung des neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes wurde das Kehrmonopol gekippt. Ab dem 01.01.2013 können Hauseigentümer ihren Schornsteinfeger frei wählen.
Es existiert aber schon seit 01.01.2009 eine Übergangsregelung, nach der Schornsteinfeger aus der gesamten EU, Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz ihre Dienste anbieten können.
Bisher ist die Nachfrage sehr niedrig, da viele Bürger noch nicht über diese Übergangsregelung informiert sind.
In den grenznahen Gebieten bieten bereits einige freie Schornsteinfeger ihre Dienste an. Mit einem freien Schornsteinfeger lassen sich auch Termine an Nachmittagen oder am Wochenende vereinbaren.
Für Hausbesitzer dürften die ausländischen Schornsteinfeger besonders interessant sein, da sie bis zu 30 % preiswerter, als ihre deutschen Kollegen, sind.