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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Koblenz

Infos zu Alexander Kowalke Schornsteinfegermeister | Brandschutzbeauftragter | Gebäudeenergieberater

Alexander Kowalke Schornsteinfegermeister | Brandschutzbeauftragter | Gebäudeenergieberater

Kaiser-Otto-Straße 51a
56070 Koblenz


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Rheinland-Pfalz


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56068 Koblenz Altstadt, Mitte, Rauental, Stolzenfels, Süd
56070 Koblenz Bubenheim, Industriegebiet, Kesselheim, Lützel, Metternich, Neuendorf, Rübenach, Wallersheim
56072 Koblenz Bassenheim, Güls, Kobern-Gondorf, Metternich, Rübenach
56073 Koblenz Goldgrube, Lay, Mitte, Moselweiß, Rauental, Süd
56075 Koblenz Karthause, Mitte, Oberwerth, Stolzenfels, Süd
56076 Koblenz Ehrenbreitstein, Horchheim, Horchheimer Höhe, Pfaffendorf, Pfaffendorfer Höhe
56077 Koblenz Arenberg, Arzheim, Asterstein, Ehrenbreitstein, Horchheimer Höhe, Immendorf, Niederberg
56220 Urmitz Bassenheim, Kaltenengers, Kettig, Sankt Sebastian, Urmitz

Wussten Sie schon?

Koblenz - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.