Wussten Sie schon?
Hauseigentümer, die einen Schornsteinfeger aus dem Ausland engagieren wollen, müssen im Vorfeld einiges beachten.
Als erstes benötigt der Grundstückseigentümer einen Feuerstättenbescheid. Dieser darf nur vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger ausgestellt werden und enthält eine Übersicht über alle Arbeiten, die an der Feuerstätte durchgeführt werden müssen.
Mit diesem Bescheid kann dann Kontakt zu einem freien Schornsteinfeger aufgenommen werden. Auf der Grundlage dieses Bescheides kann der freie Schornsteinfeger ein Angebot erstellen. Sehr wichtig ist es, vorher zu prüfen, ob der Schornsteinfeger im Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen zur Ausführung der Arbeiten zugelassen ist. Sollte dies nicht der Fall sein wird der Bezirksschornsteinfeger die Arbeiten nicht anerkennen und auf eine erneute Durchführung der Arbeiten von einem zugelassenen Schornsteinfeger bestehen.