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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Berchtesgadener Land

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Bayern


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83317 Teisendorf , Achthal, Allerberg, Amersberg, Aschau, Babing, Beilehen, Berg, Braunsreut, Brunnmeister, Dandlhäusl ...
83364 Adligstadt Adligstadt, Atzlbach, Au, Bach, Fuchssteig, Gierstling, Graben, Grabenhäusl, Grub, Gschwend, Hinterleiten ...
83395 Ainring Ainring, Brodhausen, Eham, Hofham, Hub, Lohen, Obereichet, Untereichet, Wassermauth
83404 Ainring Abfalter, Adelstetten, Ainring, Altmutter, An der Straß, Au, Bach, Berg, Bicheln, Bruch, Buchreit ...
83410 Laufen Abtsee, Arzenpoint, Au, Au bei Stögen, Baumgartenöd, Berg, Biburg, Bubenberg, Daring, Daxmühle, Dorfen ...
83416 Saaldorf-Surheim Abtsdorf, Aich, Au, Berchtolding, Berg, Breitenloh, Brünnthal, Döderholzen, Gausburg, Gerspoint, Großgerstetten ...
83435 Bad Reichenhall Bad Reichenhall, Karlstein, Marzoll, Nonn
83451 Piding Bichlbruck, Kleinhögl, Mauthausen, Piding, Pidingerau, Staufenbrücke, Urwies
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83458 Schneizlreuth Schneizlreuth, Weißbach
83471 Berchtesgaden Berchtesgaden, Faselsberg, Hinterschönau, Kärlingerhaus, Königssee, Maria Gern, Oberau, Oberschönau, Purtschellerhaus, Salzberg, Schwöb ...
83483 Bischofswiesen Bischofswiesen, Engedey, Loipl, Stanggaß, Strub, Winkl
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Berchtesgadener Land - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.