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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Regionalverband Saarbrücken

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Saarland


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66130 Saarbrücken Brebach-Fechingen, Ensheim, Eschringen, Güdingen
66265 Heusweiler Eiweiler, Heusweiler, Holz, Kutzhof, Niedersalbach, Obersalbach, Wahlschied
66271 Kleinblittersdorf Auersmacher, Bliesransbach, Kleinblittersdorf, Rilchingen-Hanweiler, Sitterswald
66280 Sulzbach Altenwald, Brefeld, Hühnerfeld, Neuweiler, Schnappach, Sulzbach
66287 Quierschied Fischbach, Göttelborn, Quierschied
66292 Riegelsberg Riegelsberg, Walpershofen
66299 Friedrichsthal Bildstock, Friedrichsthal, Maybach
66333 Völklingen Fenne, Fürstenhausen, Geislautern, Heidstock, Lauterbach, Ludweiler, Luisenthal, Röchling-Höhe, Stadtmitte, Wehrden
66346 Püttlingen Köllerbach, Püttlingen
66352 Großrosseln Dorf im Warndt, Emmersweiler, Großrosseln, Karlsbrunn, Naßweiler, St Nikolaus
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Regionalverband Saarbrücken - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.