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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Miltenberg

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Bayern


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63785 Obernburg Eisenbach, Obernburg
63820 Elsenfeld Eichelsbach, Elsenfeld, Rück, Schippach
63834 Sulzbach Dornau, Soden, Sulzbach
63839 Kleinwallstadt Hofstetten, Kleinwallstadt
63849 Leidersbach Ebersbach, Leidersbach, Roßbach, Volkersbrunn
63868 Großwallstadt Großwallstadt
63897 Miltenberg Berndiel, Breitendiel, Geisenhof, Mainbullau, Miltenberg, Monbrunn, Schippach, Wenschdorf
63906 Erlenbach Erlenbach, Mechenhard, Streit
63911 Klingenberg Klingenberg, Röllfeld, Trennfurt
63916 Amorbach Amorbach, Beuchen, Boxbrunn, Neudorf, Reichartshausen, Sansenhof
63924 Rüdenau Kleinheubach, Rüdenau
63925 Laudenbach Brunnthal, Laudenbach
63930 Neunkirchen Neunkirchen, Richelbach, Umpfenbach
63931 Kirchzell Breitenbach, Breitenbuch, Buch, Dörnbach, Kirchzell, Ottorfszell, Preunschen, Schrahmühle, Watterbach
63933 Mönchberg Mönchberg, Schmachtenberg
63936 Schneeberg Hambrunn, Schneeberg, Zittenfelden
63937 Weilbach Gönz, Ohrnbach, Sansenhof, Weckbach, Weilbach, Wiesenthal
97903 Collenberg Collenberg, Fechenbach, Reistenhausen
97904 Dorfprozelten Dorfprozelten
97906 Faulbach Breitenbrunn, Faulbach
97909 Stadtprozelten Neuenbuch, Stadtprozelten
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Miltenberg - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.