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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Wittenberg

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Sachsen-Anhalt


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06772 Gräfenhainichen Möhlau, Tornau, Zschornewitz
06773 Gräfenhainichen Buchholz, Gräfenhainichen, Hohenlubast, Jüdenberg, Schköna
06785 Oranienbaum-Wörlitz Brandhorst, Gohrau, Goltewitz, Griesen, Horstdorf, Kakau, Kapen, Oranienbaum, Rehsen, Riesigk, Vockerode ...
06868 Coswig Bräsen, Grochewitz, Hundeluft, Jeber-Bergfrieden, Krakau, Ragösen, Serno, Stackelitz, Thießen, Weiden
06869 Coswig Buko, Buro, Cobbelsdorf, Coswig, Düben, Göritz, Hubertusberg, Klieken, Köselitz, Luko, Möllensdorf ...
06886 Lutherstadt Wittenberg Apollensdorf, Griebo, Lutherstadt Wittenberg
06888 Lutherstadt Wittenberg Abtsdorf, Euper, Karlsfeld, Mochau, Pratau, Seegrehna, Thießen
06889 Lutherstadt Wittenberg Assau, Berkau, Boßdorf, Braunsdorf, Dobien, Grabo, Jahmo, Kerzendorf, Kropstädt, Köpnick, Nudersdorf ...
06895 Zahna-Elster Bülzig, Dietrichsdorf, Elster, Gadegast, Gielsdorf, Iserbegka, Klebitz, Külso, Leetza, Listerfehrda, Meltendorf ...
06901 Kemberg Ateritz, Bergwitz, Bietegast, Bleddin, Boos, Dabrun, Dorna, Eutzsch, Gaditz, Globig, Gniest ...
06905 Bad Schmiedeberg Bad Schmiedeberg, Bösewig, Großkorgau, Großwig, Kleinkorgau, Kleinzerbst, Körbin-Alt, Körbin-Neu, Merkwitz, Merschwitz, Meuro ...
06917 Jessen (Elster) Arnsdorf, Battin, Buschkuhnsdorf, Dixförda, Düßnitz, Gentha, Gerbisbach, Glücksburg, Gorsdorf, Grabo, Großkorga ...
06925 Annaburg Annaburg, Axien, Bethau, Gehmen, Groß Naundorf, Hohndorf, Kolonie, Labrun, Lebien, Löben, Meuselko ...
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Wittenberg - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.