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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Vechta

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Schornsteinfegermeister Bergmann

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49377 Vechta Bergstrup, Calveslage, Deindrup, Holtrup, Langförden, Spreda, Stukenborg, Telbrake, Vardel, Vechta
49393 Lohne Bokern-Ost, Bokern-West, Brockdorf, Brägel, Ehrendorf, Kroge, Lohne, Lohnerwiesen, Märschendorf, Nordlohne, Rießel ...
49401 Damme Bergfeine, Bergmark, Bexadde, Bokern, Borringhausen, Clemens-August-Dorf, Dalinghausen, Damme-Esch, Damme-Ort, Damme-Süd, Damme-Wellenweg ...
49424 Goldenstedt Ellenstedt, Goldenstedt, Lutten
49429 Visbek Rechterfeld, Visbek, Wöstendöllen
49434 Neuenkirchen-Vörden Neuenkirchen, Vörden
49439 Steinfeld Düpe, Harpendorf, Holthausen, Lehmden, Mühlen, Ondrup, Schemde, Steinfeld
49451 Holdorf Fladderlohausen, Grandorf, Handorf, Holdorf, Ihorst, Langenberg
49456 Bakum Bakum, Büschel, Carum, Daren, Elmelage, Harme, Hausstette, Lohe, Lüsche, Märschendorf, Schledehausen ...

Wussten Sie schon?

Vechta - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.