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Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Garmisch-Partenkirchen

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Bayern


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82418 Riegsee Aidling, Froschhausen, Guglhör, Hagen, Hechendorf, Hofheim, Höhlmühle, Leibersberg, Lothdorf, Murnau, Rieden ...
82433 Bad Kohlgrub Bad Kohlgrub, Gagers, Großenast, Grub, Guggenberg, Hinterkehr, Jägerhaus, Kraggenau, Linden, Obernau, Rochusfeld ...
82435 Bad Bayersoien Bad Bayersoien, Echelsbach, Findenau, Gschwend, Kirmesau, Lettigenbichel, Zum Grundbauer
82441 Ohlstadt Buchenried, Ohlstadt, Schwaiganger
82442 Saulgrub Altenau, Saulgrub, Wurmansau
82445 Schwaigen Grafenaschau, Schwaigen
82447 Spatzenhausen Spatzenhausen, Waltersberg
82449 Uffing Brand, Buch, Filzbauer, Grub, Guggenberg, Harberg, Hechenrain, Heimgarten, Höldern, Kalkofen, Kirnberg ...
82467 Garmisch-Partenkirchen Burgrain, Garmisch, Partenkirchen, Plattele, Wamberg
82475 Schneefernerhaus Schneefernerhaus
82481 Mittenwald Am Brunnstein, Am Ferchensee, Am Gletscherschliff, Am Horn, Am Luttensee, Am Quicken, Am Schmalensee, Am Seinsbach, Beim Gerber, Buckelwiesen, Lautersee ...
82487 Oberammergau Oberammergau, Sankt Gregor
82488 Ettal Ettal, Graswang, Linderhof
82490 Farchant Farchant, Mühldörfl
82491 Grainau Eibsee, Grainau, Hammersbach, Schmölz
82493 Elmau Elmau, Gerold, Klais, Kranzbach
82494 Krün Barmsee, Krün
82496 Oberau Buchwies, Oberau
82497 Unterammergau Kappel, Scherenau, Unterammergau
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Garmisch-Partenkirchen - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.