10.933
eingetragene Partner


Unternehmen eintragen!
Button YouTubeButton Facebook


Schornsteinfeger und Kaminkehrer in Unstrut-Hainich-Kreis

Anzeige
RED RAPTOR Website für Tippgeber


Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einem Schornsteinfeger oder Experten für Schornsteine zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Thüringen kommen Sie zurück zur Kreisseite.

Thüringen


Jetzt als Schornsteinfeger auf unserer Plattform eintragen!
Unternehmen eintragen!
99947 Bad Langensalza Alterstedt, Aschara, Bad Langensalza, Bothenheilingen, Eckardtsleben, Großwelsbach, Grumbach, Henningsleben, Illeben, Issersheilingen, Kirchheilingen ...
99955 Herbsleben Bad Tennstedt, Ballhausen, Blankenburg, Bruchstedt, Haussömmern, Herbsleben, Hornsömmern, Kleinvargula, Klettstedt, Kutzleben, Lützensömmern ...
99974 Unstruttal Ammern, Dachrieden, Felchta, Görmar, Kaisershagen, Unstruttal, Reiser, Saalfeld, Windeberg
99976 Anrode Annaberg, Beberstedt, Beyrode, Bickenriede, Breitenbich, Dörna, Eigenrieden, Eigenrode, Faulungen, Hildebrandshausen, Hollenbach ...
99986 Oberdorla Flarchheim, Kammerforst, Langula, Niederdorla, Oberdorla, Oppershausen
99988 Diedorf Diedorf, Heyerode, Katharinenberg, Schierschwende, Schönberg, Wendehausen
99991 Großengottern Altengottern, Großengottern, Heroldishausen
99994 Schlotheim Hohenbergen, Marolterode, Mehrstedt, Schlotheim
99996 Menteroda Großmehlra, Menteroda, Obermehler, Schacht Pöthen, Siedlung Pöthen, Urbach, Wohnsiedlung Am Flugplatz
99998 Weinbergen Bollstedt, Grabe, Höngeda, Körner, Seebach, Volkenroda, Österkörner
Anzeige
Geld verdienen im Nebenjob

Wussten Sie schon?

Unstrut-Hainich-Kreis - Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.