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Schornsteinfeger / Energieberater im Kreis Rhein-Kreis Neuss

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Deutschland » Nordrhein-Westfalen » Rhein-Kreis Neuss
41539 - Dormagen
Rheinfeld, Dormagen-Mitte, Dormagen-Nord
41540 - Dormagen
Straberg, Horrem, Hackenbroich, Dormagen-Mitte, Delhoven
41541 - Dormagen
Zons, Stürzelberg
41542 - Dormagen
Straberg, Gohr, Nievenheim, Delrath
41515 - Grevenbroich
Südstadt, Orken, Stadtmitte, Neu-Elfgen, Noithausen, Laach, ...
41516 - Grevenbroich
Wevelinghoven, Vierwinden, Tüschenbroich, Neukircher Heide, ...
41517 - Grevenbroich
Neurath, Neuenhausen, Gustorf, Gindorf, Frimmersdorf
41363 - Jüchen
41564 - Kaarst
41352 - Korschenbroich
40667 - Meerbusch
Ilverich, Büderich
40668 - Meerbusch
Ossum-Bösinghoven, Lank-Latum, Nierst, Langst-Kierst, ...
40670 - Meerbusch
Osterath, Strümp
41460 - Neuss
Innenstadt, Hammfeld, Hafengebiet, Barbaraviertel
41462 - Neuss
Weissenberg, Morgensternsheide, Vogelsang, Furth-Süd, ...
41464 - Neuss
Westfeld, Stadionviertel, Pomona, Dreikönigenviertel, ...
41466 - Neuss
Weckhoven, Selikum, Reuschenberg
41468 - Neuss
Grimlinghausen, Uedesheim, Gnadental
41469 - Neuss
Norf, Hoisten, Erfttal
41470 - Neuss
Rosellen
41472 - Neuss
Speck, Hoisten, Holzheim, Grefrath
41569 - Rommerskirchen

Wussten Sie schon? Informationen rund um den Schornsteinfeger...

Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer Tipps

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.

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