Schornsteinfeger / Energieberater im Kreis Passau
Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einem Schornsteinfeger oder Experten für Schornsteine zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Bayern kommen Sie zurück zur Kreisseite.
|
94036 - Abraham
Kohlbruck, Heining, Haidenhof-Süd, Haidenhof-Nord
|
94529 - Aicha vorm Wald
|
94501 - Aidenbach
Aldersbach, Beutelsbach, Freudenheim, Mairing
|
|
94072 - Bad Füssing
|
94086 - Bad Griesbach i. Rottal
|
94139 - Breitenberg
|
|
94060 - Pocking
Breitwies
|
94124 - Büchlberg
|
94535 - Eging am See
|
|
94538 - Fürstenstein
|
94081 - Fürstenzell
|
94542 - Haarbach
|
|
94051 - Hauzenberg
|
94544 - Hofkirchen
|
94116 - Hutthurm
|
|
94148 - Kirchham
|
94149 - Kößlarn
|
94094 - Malching
Rotthalmünster
|
|
94127 - Neuburg am Inn
|
94152 - Neuhaus am Inn
|
94154 - Neukirchen vorm Wald
|
|
94130 - Obernzell
|
94496 - Ortenburg
|
94032 - Passau
Haidenhof-Süd, Innstadt, Haidenhof-Nord, Altstadt
|
|
94034 - Passau
Hals, Schalding l.d.D., Altstadt, Hacklberg, Grubweg
|
94107 - Rollhäusl
Untergriesbach
|
94161 - Ruderting
|
|
94099 - Ruhstorf an der Rott
|
94121 - Salzweg
|
94164 - Sonnen
|
|
94167 - Tettenweis
|
94136 - Thyrnau
|
94113 - Tiefenbach
|
|
94104 - Tittling
Witzmannsberg
|
94474 - Vilshofen
|
94110 - Wegscheid
|
|
94575 - Windorf
|
Schornsteinfegermonopol gekippt
Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.
Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.
Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.
Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.