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Schornsteinfeger / Energieberater im Kreis Müritz

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Deutschland » Mecklenburg-Vorpommern » Müritz
17217 - Penzlin
Groß Vielen, Klein Lukow, Krukow, Lapitz, Mallin, ...
17214 - Alt Schwerin
Nossentiner Hütte, Silz
17192 - Waren
Groß Dratow, Groß Gievitz, Groß Plasten, Kargow, Klink, ...
17209 - Grabow
Below, Buchholz, Bütow, Fincken, Altenhof, Jaebetz, Kieve, ...
17219 - Ankershagen
Carolinenhof, Groß Flotow, Klockow, Marihn, Möllenhagen
17194 - Beckenkrug
Grabowhöfe, Hinrichshagen, Hohen Wangelin, Jabel, Klocksin, ...
17207 - Röbel
Gotthun, Groß Kelle, Kambs, Ludorf, Bollewick, Zierzow
17213 - Malchow
Göhren-Lebbin, Fünfseen, Penkow
17248 - Lärz
Rechlin

Wussten Sie schon? Informationen rund um den Schornsteinfeger...

Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer Tipps

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.

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