Schornsteinfeger / Energieberater im Kreis Kamenz
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01477 - Arnsdorf
Fischbach, Kleinwolmsdorf, Wallroda
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02994 - Bernsdorf
Wiednitz
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01900 - Bretnig-Hauswalde
Großröhrsdorf
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02979 - Burg
Burghammer, Burgneudorf, Elsterheide, Neustadt, Spreetal, ...
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01920 - Crostwitz
Elstra, Haselbachtal, Nebelschütz, Oßling, ...
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01936 - Gottschdorf
Großnaundorf, Koitzsch, Königsbrück, Laußnitz, Neukirch, ...
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01454 - Großerkmannsdorf
Radeberg, Ullersdorf bei Radeberg, Wachau bei Radeberg
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01917 - Kamenz
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02999 - Knappensee-Groß Särchen
Knappensee-Koblenz, Lohsa, Uhyst
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02991 - Laubusch
Lauta, Leippe-Torno
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01896 - Lichtenberg
Ohorn, Pulsnitz
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01458 - Ottendorf-Okrilla
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02997 - Wittichenau
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Kann man den Schornsteinfeger von der Steuer absetzen?
Bereits seit dem 01. Januar 2009 haben Privatpersonen die Möglichkeit bis zu 20% von maximal 6000 € für Renovierungen, Modernisierungen und Wartungsarbeiten von der Steuer abzusetzen. Es können jedoch nur Arbeitsleistungen abgesetzt werden, die im eigenen Haushalt durchgeführt wurden. Die Kosten für Material sind nicht absetzbar und alle Rechnungen, die in Bar gezahlt wurden werden vom Finanzamt nicht akzeptiert. Wichtig ist es weiterhin, dass auf der entsprechenden Rechnung Arbeitsleistung und Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen wurden. Die Leistungen des Schornsteinfegers sind meist Wartungsarbeiten und können somit auch abgesetzt werden. Privathaushalte können durch die neue Regelung bis zu 1200 € im Jahr sparen, wenn sie Arbeitsleistungen bis zu 6000 € nachweisen können.