Schornsteinfeger / Energieberater im Kreis Donnersbergkreis
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67308 - Albisheim
Biedesheim, Bubenheim, Einselthum, Immesheim, Kleinmühle, ...
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67821 - Alsenz
Oberndorf
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67808 - Bayerfeld-Steckweiler
Bennhausen, Falkenstein, Imsweiler, Jägerlust, ...
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67823 - Bergmühle bei Rockenhausen
Lettweiler, Obermoschel, Schiersfeld, Sitters, Unkenbach
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67294 - Bischheim
Gauersheim, Hessenhütte, Ilbesheim, Josefsmühle, ...
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67806 - Rockenhausen
Dörrmoschel, Felsbergerhof, Karlshöhe bei Rockenhausen, ...
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67295 - Bolanden
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67292 - Kirchheimbolanden
Heubergerhof, Bolanderhof, Leithof, Oberthierwasen, ...
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67822 - Bremricherhof
Finkenbach-Gersweiler, Gaugrehweiler, Gutenbacherhof, ...
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67725 - Börrstadt
Breunigweiler, Röderhof
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67814 - Dannenfels
Jakobsweiler
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67811 - Dielkirchen
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67816 - Dreisen
Herfingerhof, Mühlbusch, Standenbühl
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67304 - Eisenberg
Kerzenheim
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67724 - Gehrweiler
Gonbach, Gundersweiler, Höringen, Messersbacherhof
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67813 - Gerbach
Schwarzengraben, St Alban
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67307 - Göllheim
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67297 - Heyerhof
Marnheim
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67817 - Imsbach
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67819 - Kriegsfeld
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67727 - Lohnsfeld
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67728 - Münchweiler an der Alsenz
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67759 - Nußbach
Reichsthal
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67305 - Ochsenbusch
Ramsen
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67681 - Sembach
Wartenberg-Rohrbach
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67729 - Sippersfeld
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67722 - Winnweiler
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Schornsteinfegermonopol gekippt
Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.
Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.
Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.
Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.