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Schornsteinfeger / Energieberater im Kreis Dahme-Spreewald

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Deutschland » Brandenburg » Dahme-Spreewald
15913 - Alt Zauche-Wußwerk
Byhleguhre-Byhlen, Märkische Heide, Neu Zauche, ...
15910 - Bersteland
Krausnick-Groß Wasserburg, Rietzneuendorf-Staakow, ...
15741 - Bestensee
15831 - Birkholz
Diedersdorf, Groß Kienitz, Jühnsdorf, Mahlow
15757 - Briesen
Freidorf, Halbe, Oderin
15938 - Drahnsdorf
Golßen, Kasel-Golzig, Steinreich
15755 - Egsdorf
Neuendorf, Schwerin, Teupitz, Tornow
15732 - Eichwalde
Schulzendorf
15746 - Groß Köris
15926 - Luckau
Kemlitz, Heideblick
15754 - Heidesee
Senzig
15758 - Kablow
Kablow Ziegelei, Zernsdorf
15713 - Königs Wusterhausen
Zeesen
15907 - Lübben
15751 - Miersdorfer Werder
Niederlehme
15749 - Mittenwalde
15748 - Märkisch Buchholz
Münchehofe
12529 - Schönefeld
15745 - Wildau
15738 - Zeuthen

Wussten Sie schon? Informationen rund um den Schornsteinfeger...

Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer Tipps

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.

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