Feedback | Impressum | Nutzungsbedingungen | Widerrufsrecht | Datenschutz

Schornsteinfeger / Energieberater im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einem Schornsteinfeger oder Experten für Schornsteine zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Baden-Württemberg kommen Sie zurück zur Kreisseite.

Deutschland » Baden-Württemberg » Breisgau-Hochschwarzwald
79280 - Au
79424 - Auggen
79189 - Bad Krozingen
79410 - Badenweiler
79282 - Ballrechten-Dottingen
79283 - Bollschweil
79206 - Breisach am Rhein
79874 - Breitnau
79256 - Buchenbach
79426 - Buggingen
79268 - Bötzingen
79285 - Ebringen
79238 - Ehrenkirchen
79356 - Eichstetten am Kaiserstuhl
79871 - Eisenbach
79427 - Eschbach
79868 - Feldberg
79877 - Friedenweiler
79286 - Glottertal
79288 - Gottenheim
79194 - Gundelfingen
Heuweiler
79258 - Hartheim
79423 - Heitersheim
79856 - Hinterzarten
79289 - Horben
79241 - Ihringen
79199 - Kirchzarten
79853 - Lenzkirch
79843 - Löffingen
79232 - March
79291 - Merdingen
79249 - Merzhausen
79379 - Müllheim
79244 - Münstertal
79395 - Neuenburg am Rhein
79254 - Oberried
79292 - Pfaffenweiler
79227 - Schallstadt
79859 - Schluchsee
79274 - St. Märgen
79271 - St. Peter
79219 - Staufen im Breisgau
79252 - Stegen
79295 - Sulzburg
79294 - Sölden
79822 - Titisee-Neustadt
79224 - Umkirch
79235 - Vogtsburg im Kaiserstuhl
79299 - Wittnau

Wussten Sie schon? Informationen rund um den Schornsteinfeger...

Schornsteinfegermonopol gekippt

Schornsteinfeger / Kaminkehrer Tipps

Ab dem 01.01.2013 kann sich der Hauseigentümer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Es besteht aber nicht die Pflicht, einen neuen Schornsteinfeger zu beauftragen. Es wird weiterhin einen zuständigen Bezirksschornsteinfeger geben, der auch die Verantwortung für seinen Bezirk weiter trägt.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt ab 2013 alle 3,5 Jahre eine Feuerstättenschau durch. Danach wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.

Mit der Wahl eines neuen freien Schornsteinfegers übernimmt der Hauseigentümer eine wesentlich größere Verantwortung. Er hat dann die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten pünktlich durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten erledigt wurden muss der Hauseigentümer das dem Bezirksschornsteinfeger mit ausgefüllten Formblättern nachweisen.

Wer sich dieser Verantwortung entziehen will, kann die Arbeiten auch einfach weiter vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.

_