Schornsteinfeger / Energieberater im Kreis Bautzen
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02625 - Bautzen
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01877 - Bischofswerda
Demitz-Thumitz, Naundorf, Rammenau, Schmölln-Putzkau
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01906 - Burkau
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02681 - Crostau
Kirschau, Schirgiswalde, Wilthen
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02733 - Cunewalde
Czorneboh
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02692 - Doberschau
Eulowitz, Gnaschwitz, Großpostwitz, Obergurig
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01909 - Frankenthal
Großharthau, Großharthau-Bühlau, Großharthau-Schmiedefeld, ...
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02633 - Gaußig
Göda, Weißnaußlitz
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02694 - Großdubrau
Guttau, Malschwitz
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02627 - Hochkirch
Kubschütz, Radibor, Weißenberg
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02699 - Königswartha
Neschwitz, Puschwitz
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01904 - Neukirch
Ringenhain, Steinigtwolmsdorf, Weifa
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02689 - Sohland an der Spree
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Wie beauftragt man einen ausländischen Schornsteinfeger?
Hauseigentümer, die einen Schornsteinfeger aus dem Ausland engagieren wollen, müssen im Vorfeld einiges beachten.
Als erstes benötigt der Grundstückseigentümer einen Feuerstättenbescheid. Dieser darf nur vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger ausgestellt werden und enthält eine Übersicht über alle Arbeiten, die an der Feuerstätte durchgeführt werden müssen.
Mit diesem Bescheid kann dann Kontakt zu einem freien Schornsteinfeger aufgenommen werden. Auf der Grundlage dieses Bescheides kann der freie Schornsteinfeger ein Angebot erstellen. Sehr wichtig ist es, vorher zu prüfen, ob der Schornsteinfeger im Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen zur Ausführung der Arbeiten zugelassen ist. Sollte dies nicht der Fall sein wird der Bezirksschornsteinfeger die Arbeiten nicht anerkennen und auf eine erneute Durchführung der Arbeiten von einem zugelassenen Schornsteinfeger bestehen.