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Schornsteinfeger / Energieberater im Kreis Annaberg

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Wussten Sie schon? Informationen rund um den Schornsteinfeger...

Feuerstättenbescheid – Was bedeutet er für Hauseigentümer?

Schornsteinfeger / Kaminkehrer Tipps

Schon seit dem 01.01.2010 erhalten Haus- und Wohnungseigentümer einen kostenpflichtigen Feuerstättenbescheid. Für die Bezirksschornsteinfeger besteht die Pflicht, bis zum 31.12.2012 für alle Feuerstätten in ihrem Bezirk einen Feuerstättenbescheid auszustellen und den Eigentümer zu übermitteln. In dem Bescheid wird aufgeführt, welche Arbeiten in welchen Zeitintervallen an der Feuerstätte durchzuführen sind. Der Bescheid kostet je nach Anzahl der Feuerstätten im Haus zwischen 10 und 30 €.
Für den Bezirksschornsteinfeger stellt die Anfertigung der Bescheide einen riesigen bürokratischen Aufwand dar und kostet ihn viel Zeit, die er für seine eigentlichen Aufgaben benötigt.   Jedoch können Hauseigentümer nur mit diesem Bescheid einen  ausländischen bzw. ab 2013 einen freien Schornsteinfeger beauftragen.