Schornsteinfeger / Energieberater im Kreis Annaberg
Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einem Schornsteinfeger oder Experten für Schornsteine zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Sachsen kommen Sie zurück zur Kreisseite.
|
09456 - Annaberg-Buchholz
Mildenau
|
09471 - Bärenstein
Königswalde
|
09474 - Crottendorf
Walthersdorf
|
|
09427 - Ehrenfriedersdorf
|
09481 - Elterlein
Scheibenberg
|
09423 - Gelenau
Wiltzsch
|
|
09468 - Geyer
Jugendherberge Hormersdorf, Tannenberg
|
09477 - Grumbach
Jöhstadt, Steinbach
|
09484 - Kurort Oberwiesenthal
|
|
09487 - Schlettau
|
09465 - Sehmatal-Cranzahl
Sehmatal-Neudorf, Sehmatal-Sehma
|
09488 - Thermalbad Wiesenbad
|
|
09419 - Thum
Thum-Herold, Thum-Jahnsbach, Venusberg Spinnerei
|
Feuerstättenbescheid Was bedeutet er für Hauseigentümer?
Schon seit dem 01.01.2010 erhalten Haus- und Wohnungseigentümer einen kostenpflichtigen Feuerstättenbescheid. Für die Bezirksschornsteinfeger besteht die Pflicht, bis zum 31.12.2012 für alle Feuerstätten in ihrem Bezirk einen Feuerstättenbescheid auszustellen und den Eigentümer zu übermitteln. In dem Bescheid wird aufgeführt, welche Arbeiten in welchen Zeitintervallen an der Feuerstätte durchzuführen sind. Der Bescheid kostet je nach Anzahl der Feuerstätten im Haus zwischen 10 und 30 €.
Für den Bezirksschornsteinfeger stellt die Anfertigung der Bescheide einen riesigen bürokratischen Aufwand dar und kostet ihn viel Zeit, die er für seine eigentlichen Aufgaben benötigt. Jedoch können Hauseigentümer nur mit diesem Bescheid einen ausländischen bzw. ab 2013 einen freien Schornsteinfeger beauftragen.