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Vorteile einer Fachkraft

Moderne Feuerungsstätten erfordern ein hohes technisches Know-how und weitgehende Kenntnisse in der Messtechnik. Der Schornsteinfeger verfügt aufgrund seiner Ausbildung über beides, die Betriebe der Innungen sind dementsprechend zertifiziert.
Nur eine gut ausgebildete Fachkraft kann die vielfältigen Aufgaben sicher erledigen.

Der Schornsteinfeger ist aufgrund seiner regelmäßigen Besuche informiert, wie eine Anlage installiert wurde, unter welchen Bedingungen sie aufgestellt ist und wie sie vor Ort bedient wird.
Auch Feuerungsanlagen unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess. Nur eine Fachkraft wie der Schornsteinfeger ist in der Lage, diesen Alterungsprozess kontinuierlich zu verfolgen. Dadurch kann er entsprechende Hinweise und Ratschläge an den Nutzer der Anlage geben, um Ausfälle und Schäden zu vermeiden.

Der Schornsteinfeger als Fachkraft hat die Ausbildung und die Kenntnisse, um Ihre Abgasanlage und die Verbindungsstücke zwischen Schornstein und Feuerstätte zu prüfen und zu reinigen. Er verfügt auch über das entsprechende moderne Werkzeug.
Auch die wichtige Abgaswegüberprüfung mit CO-Messung, bei bestimmten Anlagen eine Dichtheitsprüfung und die Emissionsmessung führt er durch und kann dies aufgrund seiner Ausbildung und Fortbildung auf hohem Niveau präzise erledigen.
Darüber hinaus kennt er die Regelwerke der Baugesetze sowie deren Auslegung und kann so bei Bauabnahmen der Feuerungsanlagen zutreffende Feststellungen treffen. Auch die Grundlagen für die so genannte Feuerstättenschau sind einer Fachkraft, wie sie der Schornsteinfeger ist, bestens vertraut.

Alle diese Arbeiten, von denen nicht selten Leben und Eigentum der Betreiber der Feuerstätten abhängen, kann nur eine unabhängige Fachkraft wie der Schornsteinfeger sicher erledigen.

Die Schornsteinfeger hatten bis zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes im November 2008 eine einmalige Monopolstellung. Das resultiert nicht zuletzt daraus, dass sie als Fachkräfte hoheitliche Kontrollaufgaben für den Staat wahrnehmen. Der Bezirksschornsteinfeger wird daher als öffentlich beliehener Handwerker bezeichnet.
Was vielen Betreiber von Feuerungsstätten nicht bewusst ist, dass eine Fachkraft wie der Schornsteinfeger sie von ihren Verantwortlichkeiten entlastet, denn die Pflicht zum sicheren und umweltbewussten Betreiben dieser Anlagen obliegt eigentlich dem Nutzer.

Unabhängig davon, wie im Zuge der Gesetzesänderung Regelungen geändert werden, ist eine Fachkraft aber bei der Erfüllung ihrer vielseitigen Aufgaben immer für Ihre Sicherheit und die der Allgemeinheit tätig.